Betreuungsbehörde · § 7 BtOG
Vollmachtgeberin
Bevollmächtigt · Vermögen
Bevollmächtigt · Gesundheit
Karin entscheidet, am Küchentisch in Kassel.
Sie ist 74, hellwach wie immer, und sie hat gesehen, was mit Familien geschieht, die warten. Also entscheidet sie jetzt — denn eine Vorsorgevollmacht kann nur erteilen, wer volljährig und geschäftsfähig ist. Kein Dokument über das Nachlassen; ein Dokument über das Entscheiden.
SO GEHT ES: SCHRIFTLICH UND EIGENHÄNDIG UNTERSCHRIEBEN. KEINE ZEUGEN, KEIN GERICHT. EINE BEGLAUBIGUNG BRAUCHT ES NUR FÜR BESTIMMTE GESCHÄFTE.
Jonas übernimmt die Zahlen.
Bank, Wohnung, Rente, Steuern — das Vermögen übernimmt nach ihrer Absprache zuerst der Sohn, der ihr ohnehin bei den Papieren hilft. Die Vollmacht selbst gibt beiden alles, und beide können jeweils allein handeln: So steht nichts still, wenn einer von ihnen ausfällt. Wann sie gebraucht wird, steht nicht in der Vollmacht, sondern in einer getrennten Absprache.
Miriam übernimmt die Gesundheit.
Ärzte, Pflege, Krankenhaus — die Gesundheitssorge liegt zuerst bei der Nichte, die weiß, welches Pflegeheim Karin tatsächlich ertragen würde. Bei Eingriffen mit Lebensgefahr, einer Unterbringung oder Zwangsmaßnahmen genügt keine allgemeine Vollmacht: Das Gesetz verlangt, dass sie diese Entscheidungen ausdrücklich nennt.
WICHTIG: §§ 1829, 1831 UND 1832 BGB STEHEN AUSDRÜCKLICH IN DER VOLLMACHT. SO VERLANGT ES § 1820 ABS. 2 BGB.
Zwei Originale, ein Stempel, ein Register.
Karin unterschreibt zwei Originale, eines für Jonas und eines für Miriam. Weil ihr die Wohnung gehört, lässt sie ihre Unterschrift bei der Betreuungsbehörde beglaubigen: Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Dann trägt sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister ein, damit ein Gericht sie im Ernstfall findet. Zeugen braucht sie keine.
Und dann, hoffentlich, nichts.
Geburtstage. Enkel. Sommer im Garten. Die Vollmacht liegt im Schrank — wirksam, aber unbenutzt, so wie es abgesprochen ist. Karin kann sie jederzeit ändern oder widerrufen, solange sie geschäftsfähig ist.
Ihre Regeln, ihre Hände.
Nach einem Schlaganfall legt Miriam im Krankenhaus ihr Original vor und entscheidet mit den Ärzten, nach Karins Willen. Jonas bezahlt die Rechnungen und kümmert sich um die Wohnung. Das Betreuungsgericht muss keinen Betreuer bestellen: Die beiden handeln in Karins Namen, nach ihren Regeln.
Ihre Vollmacht vorbereiten — 1 €